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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Inhaltsverzeichnis:

1. Allgemeines
2. Leistungen / Leistungsänderungen, Stornierungen und Kündigung
3. Zahlungsbedingungen
4. Haftung
5. Datenschutz / Verpflichtung zur Verschwiegenheit
6. Reklamationen
7. Mitwirkungspflichten
8. Eigentumsrechte / Urheberrechte / Nutzungsrechte
9. Versicherungen / Gema / Gebühren
10. Schlussbestimmung



1. Allgemeines

1.1 Nachstehende „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen. Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners widerspricht Sing – Die Karaokeshow hiermit ausdrücklich.
Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Form von Sing – Die Karaokeshow. Sing – Die Karaokeshow ist jederzeit berechtigt, diese Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen.
Vorher eingehende Aufträge werden nach den dann noch gültigen alten Geschäftsbedingungen bearbeitet. Bei Änderungen der AGB muss auf diese nicht weiter hingewiesen werden.

1.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser „einheitlichen“ AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr in Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.3 Buchung einer Leistung:

Die Buchung einer Leistung bedarf  immer der schriftlichen Form. Für jede Leistung wird von Sing-Die Karaokeshow einen Auftragsbestätigung erstellt. Die Auftragsbestätigung ist gleichzeitig – ggf. unter Beifügung eines Kostenplanes – auch der Vertrag zwischen den Parteien.


1.4 Sing – Die Karaokeshow stellt Ihnen die angebotenen Dienstleistungen auf der Grundlage der  AGB zur Verfügung. Wenn Sie die Dienstleistung von Sing – Die Karaokeshow nutzen bzw. einen Auftrag erteilen, erkennen Sie die Geltung dieser AGB an.

2. Leistungen / Leistungsänderungen, Stornierungen und Kündigung:

2.1 Der Umfang vertraglicher Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung. Zusätzliche Leistungen sind – sofern im Voraus möglich – grundsätzlich zu erfassen. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von einem vereinbarten Inhalt der Auftragsbestätigung, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind gestattet.
Sing – Die Karaokeshow verpflichtet sich den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

2.2 Rücktritt durch Sing – Die Karaokeshow:

Sing – Die Karaokeshow kann vom Vertrag zurücktreten:
 Ohne an Fristen gebunden zu sein, wenn der Vertragspartner seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt oder die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält.
 Wenn die Durchführung des Events infolge, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarere, außergewöhnlicher Bedingungen erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.
Dies kann der Fall sein, wenn
 Höhere Gewalt oder andere von Sing – Die Karaokeshow nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen
 Sing – Die Karaokeshow begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Sing – Die Karaokeshow in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von Sing – Die Karaokeshow zuzurechnen ist.

Sing – Die Karaokeshow hat den Auftraggeber von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

Es entsteht in den oben genannten Fällen, kein Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz gegen Sing – Die Karaokeshow, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten seitens  Sing – Die Karaokeshow.

Wird der Vertrag durch Sing – Die Karaokeshow gekündigt, so kann Sing – Die Karaokeshow für die bereits erbrachten oder zu Beendigung des Auftrages noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
Eine volle Erstattung bereits bezahlter Leistungen erfolgt im Falle der oben genannten Gründe ebenfalls nicht.

Kündigung

2.3 Der Auftraggeber ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit Sing – Die Karaokeshow jederzeit zu kündigen. Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den Auftraggeber jedoch zur Zahlung der vereinbarten Honorare bzw. schon erbrachter Vorleistung.

2.4 Die Stornierung eines Auftrags ist grundsätzlich vom Kunden in schriftlicher Form vorzunehmen und kann allenfalls vorher telefonisch zur Fristeinhaltung an Sing – Die Karaokeshow übermittelt werden. Stornierungen aus unvorhersehbaren, gewichtigen Gründen werden bei Sing – Die Karaokeshow so kulant wie möglich behandelt. Als Richtlinie gilt folgendes:


2.5 Bei Rücktritt des Kunden ist Sing – Die Karaokeshow berechtigt, Mieten bzw. Servicepauschalen in Rechnung zu stellen, sofern eine anderweitige Weiterverwendung nicht mehr möglich ist. Hierbei gelten nachstehende Fristen:
 Bei einer Stornierung bis zu 6 Wochen vor Veranstaltungstermin werden 50% der vereinbarten Pauschalen / kalkulierten Veranstaltungskosten berechnet.
 Bei einer Stornierung weniger als 6 Wochen vor Veranstaltungstermin werden 75% der vereinbarten Pauschalen / kalkulierten Veranstaltungskosten berechnet.
 Bei einer Stornierung nach dem 21. Kalendertag vor dem Veranstaltungstermin erfolgt eine volle Berechnung laut Auftrag.
 Gebuchte Sonderleistungen wie zusätzliche oder fremde Technik, Zelte, Fahrzeuge usw. werden bei einer Stornierung bis zum 28. Kalendertag vor dem Veranstaltungstermin / Beginn der Leistungserbringung zu 50% und bis zum 21. Kalendertag vor dem Veranstaltungstermin zu 75% berechnet. Danach erfolgt eine volle Berechnung laut Auftrag.

2.6 Sing – Die Karaokeshow behält sich im Falle der Reduzierung von zuvor verbindlich gebuchten Leistungen vor, die stornierten Einzelleistungen nach folgenden Fristen gestaffelt in Rechnung zu stellen:
 Bis zu 6 Wochen vor Veranstaltungstermin werden 50% der vereinbarten Pauschalen / kalkulierten Veranstaltungskosten berechnet.
 Bei einer Stornierung weniger als 6 Wochen vor Veranstaltungstermin werden 75% der vereinbarten Pauschalen / kalkulierten Veranstaltungskosten berechnet.
 Bei einer Stornierung nach dem 21. Kalendertag vor dem Veranstaltungstermin erfolgt eine volle Berechnung der vereinbarten Pauschalen / kalkulierten Veranstaltungskosten.
 Gebuchte Sonderleistungen wie zusätzliche oder fremde Technik, Zelte, Fahrzeuge usw. werden bei einer Stornierung bis zum 28. Kalendertag vor dem Veranstaltungstermin / Beginn der Leistungserbringung zu 50% und bis zum 21. Kalendertag vor dem Veranstaltungstermin zu 75% berechnet. Danach erfolgt eine volle Berechnung laut Auftrag.

2.7 Sofern der Auftraggeber Dienstleistungen Dritter über Sing – Die Karaokeshow vertraglich bestellt hat, ist er im Hinblick auf einen ggf. entstehenden wirtschaftlichen Schaden durch Stornierung gegenüber dem Drittunternehmer ersatzpflichtig.

2.8 Die Vertragsparteien vereinbaren ausdrücklich, dass eine Kürzung des Honorars (Ziffer 3.1 der AGB) aufgrund ersparter Aufwendungen von Sing – Die Karaokeshow ausgeschlossen ist.


2.9 Der Grund zur außerordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien bleibt hiervon unberührt. Dieses Recht steht Sing – Die Karaokeshow insbesondere dann zu, wenn das vereinbarte Honorar durch den Auftraggeber nicht zum Fälligkeitszeitpunkt gezahlt wird oder wenn trotz Aufforderung Budgetleistungen im Rahmen der vertraglichen Abrede nicht gezahlt werden.


3. Zahlungsbedingungen

3.1 Für die Erstellung eines Konzeptes steht Sing – Die Karaokeshow ein angemessenes Honorar zu. Erhält Sing – Die Karaokeshow nach einer Konzeptpräsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen von Sing – Die Karaokeshow, insbesondere Präsentations- und Konzeptunterlagen sowie deren Inhalt im Eigentum von Sing – Die Karaokeshow.
Der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer – weiter zu nutzen. Die Unterlagen sind vielmehr auf Wunsch unverzüglich an Sing – Die Karaokeshow zurückzugeben.
Führt das Konzept zu einem Auftrag, so ist das Konzepthonorar anzurechnen.

3.2 Sing – Die Karaokeshow kann für Standardleistungen und Services eine allgemeine Preisliste in Anwendung bringen. Diese wird – soweit nicht durch die Vertragspartner anders vereinbart – im jeweiligen Gültigkeitsstand vollwertiger Vertragsbestandteil.

3.3 Sing – Die Karaokeshow erstellt eine ordnungsgemäße Abrechnung. Alle Preise für die Dienstleistungen verstehen sich grundsätzlich rein Netto.
Der Gesamtbetrag ist – falls nicht anders vereinbart – zahlbar ohne Abzüge nach Erbringung der Leistung. Sing – Die Karaokeshow ist berechtigt, die Veranstaltungs- bzw. Bereitstellungskosten in Vorkasse zu erheben, zumindest jedoch eine angemessene Vorauszahlung zu fakturieren.
Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

3.4 Es erfolgt durch Anwendung der Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG. kein Ausweis der Mehrwertsteuer in unseren Rechnungen. Dies führt in weiterer Folge dazu, das kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann, weder vom Auftraggeber noch von Sing – Die Karaokeshow.

3.5 Rechnungen von Sing – Die Karaokeshow ohne Fälligkeitsdatum sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug ist Sing – Die Karaokeshow berechtigt, Zinsen in Höhe von 6% p.a. über dem Basiszinssatz zu berechnen.
Gelieferte Leistung (auch Konzepte, Ideen, Logos etc.) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Sing – Die Karaokeshow.

4. Haftung

4.1 Sing – Die Karaokeshow haftet für die gewissenhafte Leistungserbringung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
Sing – Die Karaokeshow haftet nicht bei Beschädigungen, Verlusten, Unglücksfällen, eventuellen Verkehrsbehinderungen, Verspätungen, und mit solchen Fällen verbundenen Terminverschiebungen, „höherer Gewalt“, sowie für etwaige Folgekosten, die dem Kunden daraus entstehen.
Sing – Die Karaokeshow haftet nicht für als Fremdleistungen gekennzeichnete Leistungen, auch dann nicht, wenn Sing – Die Karaokeshow anderweitig an der Veranstaltung teilnimmt.
Keine Haftung besteht bei Einbruch oder Diebstahl.
Vom Kunden eingebrachte Gerätschaften oder Inventar obliegen im vollen Umfang der Aufsicht und Verantwortung des Kunden. Werden Gerätschaften vom Auftraggeber genutzt, ist eine nachträgliche Verrechnung (z.B. Nutzungskosten) nicht möglich.

4.2 Die Haftung von Sing – Die Karaokeshow, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist der Höhe nach auf den zweifachen Leistungspreis beschränkt:
 soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
 soweit Sing – Die Karaokeshow für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines eigenen Leistungsträgers verantwortlich ist.

5. Datenschutz / Verpflichtung zur Verschwiegenheit

5.1 Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzen (BDSG) weist Sing – Die Karaokeshow darauf hin, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden. (siehe Datenschutzhinweis)
5.2 Sing – Die Karaokeshow, die Mitarbeiter und die hinzugezogenen Dritten verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren.
Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Auftraggeber als auch auf dessen Geschäftsverbindungen.
Nur der Auftraggeber selbst, nicht aber dessen Erfüllungsgehilfen, kann Sing – Die Karaokeshow schriftlich von dieser Schweigepflicht entbinden. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages.

6. Reklamationen

6.1 Der Kunde hat allfällige Reklamationen unverzüglich nach Leistung durch Sing – Die Karaokeshow schriftlich anzuzeigen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Nachbesserung der Leistung durch Sing – Die Karaokeshow zu.
Im Falle der Gewährleistung hat Nachbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Bei gerechtfertigter Mängelrübe werden die Mängel in angemessener Zeit behoben.

7. Mitwirkungspflichten

7.1 Bei Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um zur Beseitigung der Störung beizutragen und den Schaden gering zu halten. Insbesondere muss der Kunde Beanstandungen Sing – Die Karaokeshow vor Ort unverzüglich anzeigen.
7.2 Sing – Die Karaokeshow stellt nach bestem Wissen und Gewissen sicher, dass mitgebrachte Geräte in einwandfreiem, funktionstüchtigem Zustand sind. Sollte dennoch einGerät während der Veranstaltung aufgrund eines technischen Defektes oder unvorhersehbaren Ereignisses ausfallen, so übernimmt Sing – Die Karaokeshow keine Verantwortung für den weiteren Verlauf der Veranstaltung. Sing – Die Karaokshow haftet auch nicht für etwaige damit verursachte Umsatzeinbußen oder sonstige Nachteile, die der Auftrag-geber hier anbringen könnte. Soweit Ersatzgeräte zur Verfügung stehen, wird Sing – Die Karaokeshow dafür sorgen, dass die Leistungen erfüllt werden.
7.3 Der Auftraggeber versichert, dass der Durchführung dieser Veranstaltung / Leistung keine behördlichen oder andere Bestimmungen entgegen stehen.

7.4 Ausschlussfristen:

Schäden sind unverzüglich dem verantwortlichen Mitarbeiter von Sing – Die Karaokeshow zu melden, um eine Abhilfe zu ermöglichen. Bei Nichtbeachtung verfallen eventuelle Ansprüche. Mitarbeiter vor Ort sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen. Hierzu ist nur der Inhaber von Sing – Die Karaokeshow berechtigt.


8. Eigentumsrechte / Urheberrechte / Nutzungsrechte

8.1 Wir behalten uns alle Rechte an unseren gedruckten oder elektronischen Veröffentlichungen bzw. gefertigten Werbeartikeln sowie an erstellten Konzepten und Vorschlägen für Werbeaktionen und Veranstaltungen vor.
Von Ansprüchen Dritter wegen Verletzungen von Rechten oder Verstoßes gegen das Urheber- und Wettbewerbsrecht stellt der Auftraggeber Sing – Die Karaokeshow frei.
Der Auftraggeber stimmt automatisch einer Verwendung von Informationen über Veranstaltungen und Werbeaktionen sowie angefertigten Werbemitteln zum Zweck des Nachweises von Referenzen gegenüber Dritten durch Sing – Die Karaokeshow zu. Diese Verwendung kann zeitlich unbegrenzt erfolgen.

8.2 Sing – Die Karaokeshow ist berechtigt, eigenes sowie das von zugelassenen Fotografen erzeugte Foto- und Filmmaterial für eigene Zwecke zu verwenden. (z.B. Internetauftritt, YouTube, Imagebroschüre, etc.)


9. Versicherungen / Gema / Gebühren

9.1 Der Auftraggeber trägt die Kosten für die erforderlichen Versicherungen, Gebühren der Stadt, Gebühren von Drittanbietern, sowie die Gema und GVL – Gebühren für die musikalische Aufführung mit industriellen Bild- und Tonträgern sowie Livegesang.

10. Sonstiges

10.1 Sing – Die Karaokeshow darf jedoch in keiner Weise als (Mit-) Veranstalter bzw. Verantwortlicher der Veranstaltung genannt bzw. gegenüber Dritten als solcher ausgewiesen werden.

10.2 Trägt die Veranstaltung politischen oder gewerblichen Charakter, muss dies Sing – Die Karaokeshow vor Vertragsabschluss mitgeteilt werden.

10.3 Der Vertrag ist auch verbindlich für die Rechtsnachfolge der vertragsschließenden Vertragspartner.

11. Schlussbestimmungen

11.1 In diesen AGB sind nur allgemeine Rahmenbedingungen abgefasst. Weitere Punkte werden bei Vertragsabschluss gesondert verzeichnet.

11.2 Diese Vereinbarung sowie das gesamte Rechtsverhältnis zwischen den Vertragsparteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11.3 Ausschließlicher Gerichtstand für alle Streitigkeiten, die mit diesem Vertrag in unmittelbaren oder   mittelbaren Zusammenhang stehen, ist – soweit zulässig – Regensburg, unabhängig davon, wer von beiden Vertragsparteien Klage erhebt.


Stand der AGB: Februar 2019
(Alle früheren AGB verlieren ihre Gültigkeit. – Ausnahmen siehe Punkt 1.1 dieser AGB)


Impressum

© by Sing - Die Karaokeshow 2024

Kontakt
Sing - Die Karaokeshow
Albert-Schweitzer-Straße 14
93128 Regenstauf

+49 171 55 30 529
admin@sing-diekaraokeshow.de
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